Wohnriester – So gehts

Nach dem Eigenheimrentengesetz ist Wohneigentum, das privat genutzt wird, per Wohnriester förderbar. Dieser Sachverhalt fußt auf einem Gesetz aus dem Jahr 2008, das die Instrumente zur Förderung der Riester-Rente auf das Erwerben von Immobilieneigentum anwendet. Die Sparer, die sich für das „Riestern“ entschieden haben, können so ihr selbst genutztes Haus beziehungsweise ihre selbst genutzte Wohnung oder auch ein dauerhaftes Wohnrecht mit finanzieren, und zwar anhand der Zulagen oder einem steuerlichen Vorteil.

Um die Möglichkeit des Wohnriesters in Anspruch nehmen zu können, müssen Sparer dieselben Voraussetzungen erfüllen wie um die Riester-Rente zu bekommen. So muss der Sparer beispielsweise gesetzlich rentenversichert sein. Wer die volle Förderung bekommen möchte, muss mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens im Vorjahr in den Riestervertrag einzahlen. Bei der Einzahlung muss es sich allerdings um mindestens 60 Euro handeln. Das Eigentum, um das es geht, muss sich im europäischen Wirtschaftsraum befinden. Die Wohnriester-Anbieter müssen dem Sparer garantieren, dass er das betreffende Kapital nebst Förderung und Mindestverzinsung der Förderung auch erhält.

Einen Wohnriester-Vertrag muss man übrigens nicht neu abschließen. Man kann auch einen anderen bestehenden Riester-Vertrag in einen Wohnriester-Vertrag umwandeln. Von dem im anderen Vertrag angesparten Kapital darf der Sparer drei Viertel bis 100 Prozent verwenden, um es für den Wohnriester einzusetzen. Das kann beispielsweise in Form einer Baufinanzierung erfolgen, die die Gestalt eines Bauspardarlehens, eines Bausparkombivertrags oder eines Annuitätendarlehens haben kann.

Die Wohnriester-Förderung fließt dann dort mit ein. Allerdings gibt es eine zeitliche Frist, die die Sparer in dieser Hinsicht wahren müssen: Zwischen dem Kauf der Immobilie und dem Umwandeln eines anderen Riester-Vertrags in einen Wohnriester-Vertrag darf kein längerer Zeitraum als ein Jahr liegen. Welche Variante der Baufinanzierung der Sparer wählt, macht er von seinen aktuellen Umständen abhängig. Das Geld der Riester-Förderung fließt dann in den entsprechenden Vertrag ein, den der Sparer abgeschlossen hat. Ehepaare können zwei Riester-Verträge abschließen.

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